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Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow
Einrichtung einer „unechten Einbahnstraße“ in der Gleviner Mauer
Am 31.03.2011 wird in der Gleviner Mauer - im Abschnitt vom SchulKinderHaus-Mitte bis zum Kattrepel - zur Verkehrsberuhigung eine sogenannte „unechte Einbahnstraße“ eingerichtet. Unechte Einbahnstraßen verbieten zwar die Einfahrt auf einer Seite, dürfen aber innerhalb in beiden Richtungen befahren werden. Die Einfahrt aus Richtung Parkplatz An der Bleiche bzw. Kattrepel in die Gleviner Mauer wird mit dem Aufstellen des Verkehrszeichnens „Verbot der Einfahrt“ untersagt (siehe Foto zur Pressemitteilung). Das Fahren mit dem Rad wird mittels Zusatzzeichen gestattet.
Der Abfluss des Verkehrs vom Parkplatz An der Bleiche wird mit dieser Verkehrsanordnung über die Lange Straße geführt. Die Lange Straße ist im Vergleich zur Gleviner Mauer eine Haupterschließungsstraße der Altstadt.
Mit der Einrichtung der „unechten Einbahnstraße“ wird in der Gleviner Mauer die als verkehrsberuhigter Bereich – im allgemeinen Sprachgebrauch „Spielstraße“ genannt – ausgebaut und beschildert ist, der Durchgangsverkehr unterbunden und die Wohnqualität verbessert.
Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Der Bürgermeister
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>arne.schuldt@guestrow.de