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Ausweise & Reisepässe
Anträge auf einen Personalausweis oder Reisepass können Sie, sofern Sie Einwohner der Stadt Güstrow sind, im Bürgerbüro stellen. Eine Beantragung ist erforderlich wenn der Personalausweis abgelaufen ist oder Sie einen neuen Reisepass benötigen. Bei einer Namensänderung sind grundsätzlich neue Dokumente zu beantragen.
Wenn Sie Informationen über die Anerkennung von deutschen Ausweispapieren im Ausland, Visa- Bestimmungen und ähnliches benötigen, nutzen Sie bitte das Angebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de)
Häufige Fragen und Antworten zu Pässen
Wie & was
Der Antrag auf einen Personalausweis oder Reisepass kann nur persönlich gestellt werden. Bei Antragstellung werden bereits die Unterschrift und eventuell notwendige Fingerabdrücke für das Dokument erfasst . Bei der Beantragung des neuen Personalausweises sind außerdem noch weitere Erklärungen abzugeben. (www.personalausweisportal.de)
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich:
• 1 aktuelles biometrisches Passbild
• Personalausweis oder Reisepass, Geburts- und/oder Eheurkunde
• die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten
• Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigter bei Antragstellung eines Dokumentes für minderjährige Kinder
ebenso die Anwesenheit des betreffenden Kindes
Fristen
Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei hergestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 2 bis 3 Wochen für Personalausweise, ca. 4 bis 5 Wochen für Reisepässe -und kann vor den Ferien schon einmal bis zu 8 Wochen betragen. Die Passbehörde hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit. Expresspässe stehen Ihnen bei Beantragung vor 11:00 Uhr in der Regel innerhalb von 4 Werktagen zur Verfügung.
Denken Sie bitte daran, rechtzeitig einen Termin zu buchen. ►⇒⇒⇒
Hinweise zur Online - Ausweisfunktion der neuen Personalausweise
Der Bund hat eine AusweisApp bereitgestellt. Weitere Informationen sowie den Download erhalten Sie unter: www.ausweisapp.bund.de
(Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.) - Dienst wurde ausgesetzt - Sie können Ihren PIN im Bürgerbüro neu setzen
Weitere Hinweise finden Sie hier: https://www.personalausweisportal.de/
Reisen von Kindern
Abschaffung der Kinderreisepässe
Am 12.10.2023 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens veröffentlicht.
Ab Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Es besteht die Möglichkkeit, für Kinder Personalausweise bzw Reisepässe zu beantragen.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie hier .
Bitte denken Sie rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise an die Beschaffung Ihrer Reisedokumente und buchen Sie frühzeitig Ihren Termin.
eID-Karte
elektronischer Identitätsnachweis für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Die eID-Funktion dient als einfache und sichere Lösung für die elektronische Identifizierung und soll als solche für jedermann verfügbar gemacht werden. Bislang konnte die eID-Funktion nur von Deutschen (Personalausweis) und von Ausländern, die dem Aufenthaltsgesetz unterfallen und einen Aufenthaltstitel (eAT) besitzen, genutzt werden.
Die eID-Karte kann von Unionsbürgern und Staatsangehörigen anderer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt werden. Mit der Ausweitung der Nutzung der eID-Funktion auf Unionsbürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums wird auch dieser Personenkreis die Möglichkeit erhalten, deutsche E-Government-Dienstleistungen zu nutzen.
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Weitere Informationen erhalten Sie über das Personalausweisportal
Gebühren
Dokument | Euro |
---|---|
Personalausweis (Gültigkeit 10 Jahre) | 37,00 |
Personalausweis unter 24 Jahre (Gültigkeit 6 Jahre) | 22,80 |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
Antragstellung bei Unzuständigkeit (Inland) | zusätzlich 13,00 |
Antragstellung bei Unzuständigkeit (Ausland) | zusätzlich 30,00 |
Nachträgliches Einschalten eID | gebührenfrei |
Ändern PIN im Bürgerbüro | gebührenfrei |
Entsperren der online Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Sperren der online Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Anschrift ändern | gebührenfrei |
Reisepass (unter 24 Jahre) (Gültigkeit 6 Jahre) | 37,50 |
Reisepass (Gültigkeit 10 Jahre) | 70,00 |
Expresszuschlag | 32,00 |
Zuschlag für Reisepass 48 Seiten | 22,00 |
vorläufiger Reisepass | 26,00 |
Antragstellung bei Unzuständigkeit eID - Karte | doppelte Grundgebühr 37,00 |