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An- oder Ummeldung bei der Meldebehörde / Meldebescheinigung
Wir heißen Sie in der Barlachstadt Güstrow herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich gut einleben und sich bei uns wohlfühlen.
Beachten Sie bitte, dass Sie nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet sind, innerhalb von zwei Wochen Ihrer Meldepflicht nachzukommen.
Wie & was
Die An- oder Ummeldung können Sie entweder persönlich oder durch einen Beauftragten (mit schriftlicher Vollmacht) erledigen. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Was | benötigte Unterlagen |
---|---|
Ummeldung innerhalb Güstrows | Personalausweis und Wohnungsgeberbescheinigung (für Mieter) oder Kauf- oder Notarvertrag bzw. Grundbuchauszug (für Eigentümer) |
Zuzug von außerhalb | Personalausweis, Reisepass/Kinderreisepass (falls vorhanden), Wohnungsgeberbescheinigung (für Mieter) oder Kauf- oder Notarvertrag bzw. Grundbuchauszug (für Eigentümer), Geburts- und/oder Eheurkunde bzw. Familienbuch |
Abmeldung Nebenwohnung bzw. ins Ausland
| Personalausweis/Reisepass
|
Bitte denken Sie daran, Ihre Wohnungsgeberbescheinigung bei Ihrer An- und Ummeldung vorzulegen. Sie ersparen sich dadurch unnötige Wege und Wartezeit.
Das Formular "Wohnungsgeberbescheinigung" finden Sie unter Formulare und Anträge / Bürgerbüro.
Personen ab dem 16. Lebensjahr unterliegen der eigenständigen Meldepflicht, können aber beim Zuzug der Familie durch die Eltern angemeldet werden. Die Anmeldung ist vom Meldepflichtigen zu unterschreiben.
Bei der Anmeldung können Sie gleichzeitig der Weitergabe Ihrer Daten an Adressbuchverlage, an Parteien oder Religionsgemeinschaften usw. ohne Angabe von Gründen widersprechen. (mehr)
Abmeldung 2. Wohnsitz: Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, können Sie diese auch an Ihrem Hauptwohnsitz abmelden.
Fristen
Anmeldefrist: spätestens 2 Wochen nach Wohnungsbezug
Service
Als Hilfestellung für Ihre Angelegenheiten bei Umzügen nutzen Sie doch den
Umzugsratgeber .
Gebühren
An-, Um- und Abmeldungen sind gebührenfrei.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung können Sie persönlich unter Vorlage eines gültigen Personaldokumentes im Bürgerbüro beantragen. Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Für Personen, die ihren Wohnsitz nicht mehr in Güstrow haben und eine Meldebescheinigung über ihre früheren Anschriften in Güstrow benötigen, kann der Antrag schriftlich gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie hier
Im Falle der schriftlichen Beantragung überweisen Sie die Gebühr bitte auf eines der nachfolgend genannten Konten. Als Verwendungszweck tragen Sie bitte ein: 12200/4310 0001/MB/Name der betroffenen Person
Bankverbindungen
Deutsche Kreditbank AG Rostock
IBAN: DE45 1203 0000 0010 0223 33
BIC: BYLADEM1001
Ostseesparkasse Rostock
IBAN: DE16 1305 0000 0605 7777 72
BIC: NOLADE21ROS
Volks- und Raiffeisenbank Güstrow-Bützow
IBAN: DE17 1406 1308 0004 4444 00
BIC: GENODEF1GUE