- Startseite
- Bürgerservice
- Ordnung und Sicherheit
Ordnung und Sicherheit
Liebe Güstrowerinnen, Güstrower und Gäste,
unsere Stadt soll sicherer und sauberer werden. Dafür wollen wir alles tun. Bitte haben Sie Verständnis, dass diejenigen, die unsere Hinweise nicht ernst nehmen, zukünftig zur Kasse gebeten werden.
Ordnungswidrigkeiten
Auszug aus dem Bußgeldkatalog zur Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (StadtVO):
Tatbestand | Ordnungsgeld |
---|---|
aufgestellte Abfallbehälter, Papierkörbe oder entsprechende Behältnisse unbefugt aus der Halterung löst, entfernt oder auskippt | 25,00 € |
Zigarettenkippen/Essensreste/Flaschen/Dosen/Papier/Verpackungsmaterial etc. wegwerfen | 25,00 € |
aggressiv gebettelt, gebettelt unte Vortäuschung körperlicher Behinderungen, Krankheiten oder persönlicher Notlagen, gebettelt unter Einsatz von Tieren als Druckmittel oder still gebettelt unter Beteiligung von Kindern | 35,00 € |
auf Kindespielplätzen gegen das Rauchverbot verstoßen / gegen das Alkoholverbot verstoßen | 35,00 € |
etwas mit Farbe zu beschmieren, zu bekleben, zu beschädigen, zu verunstalten oder zu zerstören | 35,00 € |
Waren zum sofotigen Verzehr veräußern, dabei keinen Abfallbehälter an der Verkaufsstelle aufgestellt | 25,00 € |
Waren zum sofotigen Verzehr veräußern, dabei den Abfallbehälter bei Erreichen der Füllgrenze nicht rechtzeitig entleert | 25,00 € |
Waren zum sofotigen Verzehr veräußern, dabei nicht laufend alle im Umkreis von 10 m liegenden Rückstände der veräußerten Waren beseitigt | 25,00 € |
Verhalten gezeigt, das geeignet ist, andere Personen mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen | 35,00 € |
Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit bzw. außerhalb der dafür vorgesehenen Bedürfnisanstalt | 35,00 € |
Für die nachfolgenden Ordnungswidrigkeiten können Geldbußen bis 5.000,00 € entsprechend dem Einzelfall festgesetzt werden (Auszug):
Aschenbecher ausleeren
Hunde-, Pferde- und anderen Kot liegen lassen
Ruhestörender Lärm
Hund läuft unbeaufsichtigt herum
Mitnahmeverbote von Hunden missachtet
Missachtung des Maulkorb- bzw. Leinenzwanges
Erlaubnisse/Berechtigungen nicht vorgelegt
Aufstellen Spielgeräte
Gebühren
Was | Gebühr |
---|---|
Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellortes | 26,00 Euro - 255,00 Euro |
Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit | 102,00 Euro - 417,00 Euro |
Erlaubnis zum Betrieb von Spielhallen u.ä. Unternehmen | 153,00 Euro - 800,00 Euro |
glücksspielrechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle bzw. andere Aufstellorte | 220,00 Euro - 1.500,00 Euro |
Fristen
Die Anträge haben mindestens eine Bearbeitungszeit von drei Wochen, da weitere Ämter und Behörden zur Entscheidungsfindung einbezogen werden müssen.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis gem. § 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) i.V.m. §§ 11, 11 a GlüStVAG M-V
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nach § 33 c Absatz 1 Gewerbeordnung
- Antrag auf Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung gemäß § 33 c Absatz 3 Gewerbeordnung
- Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens ( § 33 i Gewerbeordnung)
Baustellen auf Straßen
Baustellen auf öffentlichen Straße und Gehwegen sind genehmigungspflichtig.
Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lageplan / Beschilderungsplan
Fristen
Der Antrag ist ca. 14 Tage vor der Maßnahme zu stellen.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach Dauer, Umfang und Art der Maßnahme.
Formulare
Bewohnerparken
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt.
Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Der Parkausweis ist ein Jahr gültig.
Gebühr
Für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises beträgt die Gebühr 30,70 Euro.
Formulare
Parkerleichterung Schwerbehinderte
Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl besitzen, erhalten einen Parkausweis der in ganz Europa gültig ist.
Es gibt ferner für weniger stark behinderte Personen (Merkzeichen G) einen Parkausweis mit eingeschränktem Nutzungsumfang. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörde.
Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- 1 Passbild
- Schwerbehindertenausweis
Formulare
Parkerleichterung Handwerker
Handwerksbetrieben kann auf Antrag für Werkstattfahrzeuge oder für Fahrzeuge zum Transport von Werkzeug und Material eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung erteilt werden.
Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie des Fahrzeugscheines
Gebühr
Was | Gebühr |
---|---|
erstes Kfz | 51,00 Euro |
zweites Kfz | 46,00 Euro |
drittes Kfz | 41,00 Euro |
viertes Kfz | 36,00 Euro |
fünftes Kfz | 31,00 Euro |
jedes weitere Kfz | 26,00 Euro |
Formulare
Parkerleichterung Soziale Dienste
Personen oder Organisationen, die im sozialen Dienst tätig sind und das Abstellen eines Fahrzeuges zur Durchführung der Betreuung hilfs- und pflegebedürftige Menschen unbedingt erforderlich ist und in zumutbarer Entfernung kein anderer Parkraum zur Verfügung steht, kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur Parkerleichterung erteilt werden.
Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie des Fahrzeugscheines
Gebühr
pro Kfz 29,00 €
Formulare
Hunde-Haltung
Gefährliche Hunde dürfen nicht gezüchtet (nichtgewerbsmäßige Zucht), gehalten und geführt werden, es sei denn, es liegt eine Erlaubnis nach § 4 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO Mecklenburg Vorpommern) vor. Die Ausbildung zu einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren ist untersagt.
Wer Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums führt, muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.
Hunde der Rassen und Gruppen:
American Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bull Terrier,
Bull Terrier,
sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunderassen oder -gruppen wird vermutet, dass es sich um gefährliche Hunde handelt.
Wie und was?
Das nichtgewerbsmäßige Züchten, Halten und Führen gefährlicher Hunde bedarf der Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn
- die antragstellende Person die erforderliche Sachkunde besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die antragstellende Person die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt (Führungszeugnis),
- die der Zucht oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung ermöglichen, so dass die körperliche Unversehrtheit von Menschen und Tieren nicht gefährdet wird.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Züchten, Halten und / oder Führen von gefährlichen Hunden
- Einzugsermächtigung (Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge usw.)
- Anmeldung zur Hundesteuer
- Abmeldung eines Hundes/von Hunden
Plakatwerbung
Die Barlachstadt Güstrow steht hinsichtlich Plakatierungen im öffentlichem Verkehrsraum in einem Vertragsverhältnis mit der Güstrower Werbeagentur WOSCH.
Sammlung Lotterien
Sondernutzungen
Sondernutzungen auf öffentlichen Straße und Gehwegen sind genehmigungspflichtig.
Wie & Was
folgende Unterlagen werden benötigt:
- Lageplan
Fristen
Der Antrag ist ca. 14 Tage vor Nutzung zu stellen.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach Dauer, Umfang und Art der Sondernutzung.
Formulare
Veranstaltungen
Fristen
Der Antrag ist ca. 14 Tage vor der Veranstaltung zu stellen.
Formulare
Wildschäden
Formulare
Gewerbeangelegenheiten
Sie erhalten h i e r Informationen zu Gewerbeangelegenheiten